Nachtrag: 18.10.2018

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3

GR Eck ist nach § 49 Abs. 1 GO befangen und nimmt daher an Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 

Wortmeldung: GRe Ebner, Pahl, Franke, Eiglsperger, Platzer M

 

Frau Wendt informiert auf Nachfrage aus dem Rat, dass für künftige Wahlen mehr Briefwahllokale eingerichtet werden, damit die Auszählung frühzeitiger beendet werden könne.

 

GRin Pahl stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Sie bittet, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass der Zuschlag von 50% auf die Aufwandsentschädigung bereits ab 22.00 Uhr bezahlt werde.

 

Der 2. Bürgermeister Herr Dr. Sklarek stellt den Antrag von GRin Pahl zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird dahingehend geändert, dass der Zuschlag von 50% auf die Aufwandsentschädigung bereits ab 22.00 Uhr bezahlt werde.

 

Ja 15  Nein 5


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0761.

2.      Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer, die ab 22.00 Uhr hinaus tätig waren, einmalig um 50% auf insgesamt 120,00 Euro zu erhöhen.