Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldungen: GRe Hundesrügge, Franke, Eiglsperger, Moser

 

GRin Hundesrügge erkundigt sich nach dem Zeitplan für das Bahnhofsareal. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass nach dem Bau des Wohn- und Geschäftshauses von Sontowski und Partner und des Busbahnhofs der Bau des Park and Ride Geländes geplant ist. Dies sollte bis spätestens Ende 2022 beendigt sein.

Im Anschluss käme das Bahnhofsgebäude.

 

GRin Eiglsperger erklärt, dass, nach ihrem Kenntnisstand, die Anmeldung der Städtebauförderung zur Sanierung des Daches des Jugendzentrums dazu führen würde, dass ein Abriss und Neubau nicht mehr möglich sei. Durch die Annahme der Fördergelder müsse sich die Gemeinde dazu verpflichten, das Gebäude für einen gewissen Zeitraum stehen zu lassen.

Die Erste Bürgermeisterin erläutert, dass die Förderung die Gemeinde 20 Jahre bindet. Man könne jedoch die Förderung, sollte das Jugendzentrum doch abgerissen werden, anteilig zurückzahlen.


Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0762) vom 22.10.2018.

 

2. Der Gemeinderat erkennt den Bedarf an der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting. Ziel der Durchführung dieser städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Beseitigung der in diesen Bereichen vorhandenen städtebaulichen und strukturellen Defizite sowie eine Aufwertung und Stärkung der Funktionen und städtebaulichen Qualitäten.

 

3. Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss, für die Gemeinde Gauting die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Programmjahr 2019 zu beantragen, um die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting durch die Beantragung von Städtebaufördermitteln finanziell zu unterstützen.

 

4. Folgende Projekte sind im Jahresantrag der Gemeinde Gauting für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Jahr 2019 und die anschließenden Fortschreibungsjahre zur Förderung anzumelden und zum Haushalt 2019 angemeldet: (Dabei sind die für das Programmjahr 2018 im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten förderfähigen Kosten in Höhe von 50.000 EUR mit zu berücksichtigen).

 

Zeitraum der Durchführung mit Kostenschätzung in EURO:

 

2019

2020

2021

2022

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

5.000 €

(Restsumme)

 

 

 

Plangutachten Bahnhofplatz u. P+R-Gelände

120.000 €

 

 

 

Umgestaltung Bahnhofsareal

(Bahnhofplatz, P+R-Gelände,

nördlicher Teil Bahnhofstraße)

 

2.125.000 €

2.125.000 €

 

Sanierung Bahnhofsgebäude

mit neuem Anbau

(vorbehaltlich gesonderter

Entscheidungen Gemeinderat)

 

 

100.000 €

690.000 €

690.000 €

Sanierung Jugendzentrum (Dach)

150.000 €

 

 

 

Projektfonds

20.000 €

20.000 €

20.000 €

20.000 €

Gestaltungsleitfaden für Projektfonds

20.000 €

 

 

 

Städtebauliche Beratung bei Bauvorhaben

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €