Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GRe Hundesrügge, Franke, Eiglsperger, Moser
GRin Hundesrügge erkundigt sich nach dem Zeitplan für das Bahnhofsareal. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass nach dem Bau des Wohn- und Geschäftshauses von Sontowski und Partner und des Busbahnhofs der Bau des Park and Ride Geländes geplant ist. Dies sollte bis spätestens Ende 2022 beendigt sein.
Im Anschluss käme das Bahnhofsgebäude.
GRin Eiglsperger erklärt, dass, nach ihrem Kenntnisstand, die Anmeldung der Städtebauförderung zur Sanierung des Daches des Jugendzentrums dazu führen würde, dass ein Abriss und Neubau nicht mehr möglich sei. Durch die Annahme der Fördergelder müsse sich die Gemeinde dazu verpflichten, das Gebäude für einen gewissen Zeitraum stehen zu lassen.
Die Erste Bürgermeisterin erläutert, dass die Förderung die Gemeinde 20 Jahre bindet. Man könne jedoch die Förderung, sollte das Jugendzentrum doch abgerissen werden, anteilig zurückzahlen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0762) vom 22.10.2018.
2. Der Gemeinderat erkennt den Bedarf an der
Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bahnhofsareal,
Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting. Ziel der Durchführung dieser
städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Beseitigung der in diesen Bereichen
vorhandenen städtebaulichen und strukturellen Defizite sowie eine Aufwertung
und Stärkung der Funktionen und städtebaulichen Qualitäten.
3. Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss,
für die Gemeinde Gauting die Aufnahme in das
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Programmjahr
2019 zu beantragen, um die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich
Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting durch die Beantragung von Städtebaufördermitteln
finanziell zu unterstützen.
4. Folgende Projekte sind im Jahresantrag der
Gemeinde Gauting für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive
Zentren“ im Jahr 2019 und die anschließenden Fortschreibungsjahre zur Förderung
anzumelden und zum Haushalt 2019 angemeldet: (Dabei sind die für das
Programmjahr 2018 im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten förderfähigen
Kosten in Höhe von 50.000 EUR mit zu berücksichtigen).
Zeitraum der Durchführung mit Kostenschätzung in
EURO:
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept |
5.000 € (Restsumme) |
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Plangutachten Bahnhofplatz u. P+R-Gelände |
120.000 € |
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Umgestaltung
Bahnhofsareal (Bahnhofplatz,
P+R-Gelände, nördlicher Teil
Bahnhofstraße) |
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2.125.000 € |
2.125.000 € |
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Sanierung Bahnhofsgebäude mit neuem Anbau (vorbehaltlich gesonderter Entscheidungen Gemeinderat) |
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100.000 € |
690.000 € |
690.000 € |
Sanierung Jugendzentrum (Dach) |
150.000 € |
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Projektfonds |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
Gestaltungsleitfaden für Projektfonds |
20.000 € |
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Städtebauliche Beratung bei Bauvorhaben |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |