Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.09.2018 wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Gartengerätehauses im Bereich der Vorgartenzone nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird abgelehnt, da die Grundzüge der Planung berührt werden und die Abweichung städtebaulich nicht vertretbar ist.