Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.09.2018 wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung eines Gartengerätehauses im Bereich der
Vorgartenzone nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird abgelehnt, da die Grundzüge der Planung
berührt werden und die Abweichung städtebaulich nicht vertretbar ist.