Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.10.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ eingestuften Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Als Ersatzpflanzung
ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu
pflanzen.
GR Dr. Sklarek bei
Beratung und Beschlussfassung abwesend.