Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GR Moser
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.09.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten
Bäumes nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung
ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum
zu pflanzen.