Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.10.2018, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:

 

1.    Ist das Betreiben eines Kosmetikstudios in diesem Gebäude zulässig?

 

Nein

 

2.    Ist das Betreiben eines Kosmetikstudios in dem angegebenen Raum mit den angegebenen Bedingungen zulässig?

 

Nein

 

3.    Sind zwei Kundenparkplätze für das Betreiben eines Kosmetikstudios ausreichend?

 

Wird vom Landratsamt geprüft.

 

4.    Ist die Zustimmung aller Bewohner des Hauses notwendig?

 

Frage im Vorbescheidsverfahren nicht zulässig.

 

Nach § 3 BauNVO i. V. m. § 13 BauNVO ist das Vorhaben unzulässig.