Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierten Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.10.2018 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 46 / GAUTING. Die
erforderliche Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.