Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.10.2018, wird zustimmend bzw. ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ eingestuften Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird für den Baum Nr. 1904 befürwortet.

 

Eine Ersatzpflanzung ist nicht erforderlich.

 

Die erforderlichen Befreiungen für die Bäume Nr. 1887, 1888, 1901 und 1905 werden abgelehnt. Es wurde noch kein Bauantrag für das Grundstück eingereicht, um die Fällungen beurteilen zu können.

Die Planungen sind so zu verfolgen, dass Bäume erhalten bleiben.

 

Stellungnahme Umwelt vom 15.11.2018:

 

Der Fällung 1904 muss zugestimmt werden, da der Baum bereits abgestorben ist.

 

Eine Ersatzpflanzung ist nicht vorzunehmen.

 

Die restlichen Fällungen stehen in Zusammenhang eines noch nicht beantragten und  genehmigten Bauvorhabens. Fällungen vorab sind hier nicht möglich.

 

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).