Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.10.2018, wird zustimmend bzw. ablehnend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ eingestuften Bäumen nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird für den Baum Nr. 1904
befürwortet.
Eine Ersatzpflanzung
ist nicht erforderlich.
Die erforderlichen
Befreiungen für die Bäume Nr. 1887, 1888, 1901 und 1905 werden abgelehnt. Es
wurde noch kein Bauantrag für das Grundstück eingereicht, um die Fällungen
beurteilen zu können.
Die Planungen sind so
zu verfolgen, dass Bäume erhalten bleiben.
Stellungnahme
Umwelt vom 15.11.2018:
Der Fällung 1904 muss zugestimmt werden, da der Baum bereits abgestorben ist.
Eine Ersatzpflanzung ist nicht vorzunehmen.
Die restlichen Fällungen stehen in Zusammenhang eines noch nicht beantragten und genehmigten Bauvorhabens. Fällungen vorab sind hier nicht möglich.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).