Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Sebastian Schumann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.08.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundflächenzahl 1 und 2 nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl 1 und 2 wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenfläche und Zufahrt ergibt, die erst seit kurzem zur Grundfläche hinzugezählt wird und dies im Bebauungsplan 46 / GAUTING nicht berücksichtigt wird.