Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Hauptvariante – Nord- und
Südflügel + Querriegel:
1) Wird dieser
vorgeschlagenen Gebäudeanordnung und der Größe der Gebäudekörper zugestimmt?
Nein.
2) Wird der
beabsichtigten Art der Nutzung, der Gebäude-und Dachform sowie der Anzahl der
Geschosse gem. beiliegenden Plänen zugestimmt?
Art der Nutzung: Ja, Wohnnutzung ist zulässig.
Gebäude-/Dachform: Nein.
Anzahl der Geschosse: Nein.
3) Zur Unterbringung
der notwendigen Stellplätze soll auf dem Grundstück eine Tiefgarage im
westlichen Teil der Anlage geplant werden. Die Zu-/Abfahrt erfolgt von der
Hildegardstraße im nördlichen Bereich des Grundstückes liegend.
a.) Wird dem geplanten Erschließungskonzept
zugestimmt?
b.) Ist die Lage der TG genehmigungsfähig?
a.) Ja.
b.) Die Genehmigung obliegt dem Landratsamt Starnberg.
Variante 1 – ein Baukörper:
1) Wird dieser
vorgeschlagenen Gebäudeform und der Größe der Gebäudekörper zugestimmt?
Gebäudeform: Ja.
Größe: Nein.
2) Wird der
beabsichtigten Art der Nutzung, der Gebäude-und Dachform sowie der Anzahl der
Geschosse gem. beiliegenden Plänen zugestimmt?
Art der Nutzung: Ja, Wohnnutzung ist zulässig.
Gebäude-/Dachform, Geschosse: Ja.
3) Zur Unterbringung
der notwendigen Stellplätze soll auf dem Grundstück eine Tiefgarage im
westlichen Teil des Gebäudes geplant werden. Die Zu-/Abfahrt erfolgt von der
Hildegardstraße aus (nördlicher Bereich)
a.) Wird dem geplanten Erschließungskonzept
zugestimmt?
b.) Ist die Lage der TG genehmigungsfähig?
a.) Ja.
b.) Die Genehmigung obliegt dem Landratsamt Starnberg.
Variante 2 – zwei Dreispänner:
1) Wird dieser vorgeschlagenen
Gebäudeform und der Größe der Gebäudekörper zugestimmt?
Gebäudeform: Gebäude A Nein.
Gebäude B Ja.
Größe: Ja.
2) Wird der
beabsichtigten Art der Nutzung, der Gebäude-und Dachform sowie der Anzahl der
Geschosse gem. beiliegenden Plänen zugestimmt?
Art der Nutzung: Ja, Wohnnutzung ist zulässig.
Gebäudeform: Gebäude A Nein.
Gebäude B Ja.
Dachform: Ja.
Anzahl Geschosse: Ja.
3) Zur Unterbringung
der notwendigen Stellplätze sollen auf dem Grundstück Duplexgaragen errichtet
werden. Sind die Duplexgaragen und die Lage genehmigungsfähig?
Die Genehmigungsfähigkeit obliegt dem Landratsamt Starnberg.
4) Ist die Realteilung
wie vorgesehen genehmigungsfähig?
Die Genehmigungsfähigkeit obliegt dem Landratsamt Starnberg.
Variante 3 – zwei Doppelhaushälften:
1) Wird dieser
vorgeschlagenen Gebäudeform und der Größe der Gebäudekörper zugestimmt?
Gebäudeform: Ja.
Größe: Ja.
2) Wird der
beabsichtigten Art der Nutzung, der Gebäude-und Dachform sowie der Anzahl der
Geschosse gem. beiliegenden Plänen zugestimmt?
Art der Nutzung: Ja, Wohnnutzung ist zulässig.
Gebäude-/Dachform, Geschosse: Ja.
3) Zur Unterbringung
der notwendigen Stellplätze sollen auf dem Grundstück Garagen errichtet werden.
Sind die Garagen und die Lage genehmigungsfähig?
Die Genehmigungsfähigkeit obliegt dem Landratsamt Starnberg.
4) Ist die Realteilung
wie vorgesehen genehmigungsfähig?
Die Genehmigungsfähigkeit obliegt dem Landratsamt Starnberg.
Die Hauptvariante und die Variante 1
fügen sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die geplanten Bauvorhaben fügen sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe findet.
Die Varianten 2 und 3 fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren oder falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.