Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Seyberth. Sie weist darauf hin, dass aufgrund der Umwandlung des Geschäftsbesorgervertrags in einen Kredit der in der Beschlussvorlage enthaltene Entwurf der Haushaltssatzung diesbezüglich geändert werden müsse. Der aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung liege daher den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage vor.

 

Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin sowie der Sprecher der Fraktionen GR Platzer M, GR Moser, GRin Pahl, GRin Hundesrügge und GR Mc Fadden für die Ausschussgemeinschaft.

 

GRin Pahl gibt zu Beginn ihrer Haushaltsrede bekannt, dass sie und ihr Kollege GR Dr. Sklarek aus der SPD-Fraktion austreten und ab Januar eine neue Fraktion bilden werden.

 

GR Meiler (BIG) verzichtet auf eine Haushaltsrede.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0769), für den Doppelhaushalt 2019/20 mit Finanzplan 2021 bis 2023, den Stellenplänen für 2019 und 2020 und allen weiteren Anlagen, Stand 23.10.2018, sowie den hierzu während der Beratungen im HFA erfolgten Änderungen gem. vorliegenden Excel- Listen vom 26.11.2018.

 

2.         2.1. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen, gem. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in der folgenden Fassung:

 

 

 

Haushaltssatzung

Entwurf – Stand 04.12.2018

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Gauting (Landkreis Starnberg)

für die

Haushaltsjahre 2019 und 2020.

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung.

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

 

 

1.    im Verwaltungshaushalt mit

 

2019

2020

den Einnahmen und Ausgaben von

45.754.100 

45.735.900 

 

2.   und im Vermögenshaushalt mit

 

2019

2020

den Einnahmen und Ausgaben von

16.024.200 

9.005.300 

 

 

 

§ 2

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

 

2019

2020

 

6.430.000 

2.300.000 

 

 

 

 

 

§ 3

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

2019

2020

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

300 v.H.

 

b) für die Grundstücke (B)

360 v. H.

360 v.H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

330 v. H.

330 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf

 

 

2019

2020

 

4.000.000 

4.000.000 

 

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

Gauting, den xx.xx.2018

 

Gemeinde Gauting

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

 

 

Erste Bürgermeisterin

 


Abstimmungsergebnis: Ja 19  Nein 4


2.2. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023, entsprechend dem Entwurfsstand 23.10.2018, einschließlich der hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Änderungsliste vom 26.11.2018.


Der Beschluss erfolgt unter Kenntnisnahme, dass zum Ausgleich der Finanzplanungsjahre bis 2021 die vollständige Entnahme der verfügbaren Rücklagemittel in 2019 und 2020 sowie die zusätzliche Veranschlagung von Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.300.000 € und für das Finanzplanungsjahr 2021 i.H.v. 3.850.000 € erforderlich ist, da der Verwaltungshaushalt in allen Finanzplanungsjahren nicht genügend jährliche Überschüsse erzielt um wirksam zur Finanzierung der erforderlichen Investitionen beizutragen.


Diese Situation macht es erforderlich, die in 2018 begonnene Haushaltskonsolidierung kontinuierlich fortzusetzen und geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung des strukturellen Defizites des Verwaltungshaushaltes umzusetzen.


Abstimmungsergebnis: Ja 19  Nein 4

 

           

2.3. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zu den gem. Art: 64 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenplänen 2019 und 2020  in der vorliegenden Fassung vom 23.10.2018

 

Abstimmungsergebnis: Ja 19  Nein 4