Sitzung: 04.12.2018 GR/055/XIV.WP
Vorlage: Ö/0769/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Seyberth. Sie weist darauf hin, dass aufgrund der Umwandlung des Geschäftsbesorgervertrags in einen Kredit der in der Beschlussvorlage enthaltene Entwurf der Haushaltssatzung diesbezüglich geändert werden müsse. Der aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung liege daher den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage vor.
Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin sowie der Sprecher
der Fraktionen GR Platzer M, GR Moser, GRin Pahl, GRin Hundesrügge und GR Mc
Fadden für die Ausschussgemeinschaft.
GRin Pahl gibt zu Beginn ihrer Haushaltsrede bekannt, dass sie und ihr
Kollege GR Dr. Sklarek aus der SPD-Fraktion austreten und ab Januar eine neue
Fraktion bilden werden.
GR Meiler (BIG) verzichtet auf eine Haushaltsrede.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0769), für den Doppelhaushalt 2019/20 mit
Finanzplan 2021 bis 2023, den Stellenplänen für 2019 und 2020 und allen
weiteren Anlagen, Stand 23.10.2018, sowie den hierzu während der Beratungen im
HFA erfolgten Änderungen gem. vorliegenden Excel- Listen vom 26.11.2018.
2. 2.1. Der Gemeinderat beschließt den
Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen, gem. Art. 63 ff der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Haushaltsjahre 2019 und
2020 in der folgenden Fassung:
Haushaltssatzung
Entwurf – Stand 04.12.2018
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gauting (Landkreis Starnberg)
für
die
Haushaltsjahre
2019 und 2020.
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gauting folgende
Haushaltssatzung.
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
1. im Verwaltungshaushalt mit
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2019 |
2020 |
den
Einnahmen und Ausgaben von |
45.754.100
€ |
45.735.900
€ |
2. und im Vermögenshaushalt mit
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2019 |
2020 |
den
Einnahmen und Ausgaben von |
16.024.200
€ |
9.005.300
€ |
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
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2019 |
2020 |
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6.430.000
€ |
2.300.000
€ |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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2019 |
2020 |
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) |
300 v. H. |
300 v.H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
360 v. H. |
360 v.H. |
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2. |
Gewerbesteuer |
330 v. H. |
330 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf
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2019 |
2020 |
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4.000.000
€ |
4.000.000
€ |
§ 6
Die
Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
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Gauting, den xx.xx.2018 |
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Gemeinde Gauting |
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Dr. Brigitte Kössinger |
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Erste Bürgermeisterin |
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 4
2.2.
Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K
zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre 2021 bis
2023, entsprechend dem Entwurfsstand 23.10.2018, einschließlich der hierzu
während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Änderungsliste
vom 26.11.2018.
Der Beschluss erfolgt unter Kenntnisnahme, dass zum Ausgleich der
Finanzplanungsjahre bis 2021 die vollständige Entnahme der verfügbaren Rücklagemittel
in 2019 und 2020 sowie die zusätzliche Veranschlagung von Kreditaufnahmen für
das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.300.000 € und für das Finanzplanungsjahr
2021 i.H.v. 3.850.000 € erforderlich ist, da der Verwaltungshaushalt in allen
Finanzplanungsjahren nicht genügend jährliche Überschüsse erzielt um wirksam
zur Finanzierung der erforderlichen Investitionen beizutragen.
Diese Situation macht es erforderlich, die in 2018 begonnene Haushaltskonsolidierung
kontinuierlich fortzusetzen und geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung
des strukturellen Defizites des Verwaltungshaushaltes umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 4
2.3. Der
Gemeinderat beschließt die Zustimmung zu den gem. Art: 64 Abs. 2 Satz 2 GO i.V.
m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenplänen 2019 und 2020 in der vorliegenden Fassung vom 23.10.2018
Abstimmungsergebnis:
Ja 19 Nein 4