XV. Wahlperiode der Gemeinde Gauting: hier Erhöhung der Anzahl an Gemeinderatsmitglieder

GRin Eiglsperger hinterfragt, warum die Anzahl an Gemeinderatsmitglieder ab der XV. Wahlperiode auf 30 erhöht werden müsse.

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass sich die Anzahl der Gemeinderäte nach der Einwohneranzahl einer Gemeinde richte. Sie verweist hierzu auf Art. 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung.

 

Schneeräumung auf Waldwegen

GRin Franke beklagt die Schneeräumung auf Waldwegen. Dadurch sei es nicht mehr möglich, die Wege zum Langlaufen zu nutzen.

GR Vilgertshofer entgegnet, dass viele Spaziergänger die Räumung begrüßen, da eine hohe Schneedecke das Gehen sehr erschwere.

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass die Waldwege grundsätzlich nicht durch den gemeindlichen Bauhof geräumt werden, sondern durch Forst- bzw. Landwirte. Dies sei für die Bewirtschaftung des Waldes wichtig.

 

Kiesablagerung in der Sackstraße, entlang Neubau Caritas

GR Dr. Sklarek informiert, dass nach wie vor Kies in der Sackstraße gelagert sei. Dadurch sei die Durchfahrt für Pkw’s sehr schwierig. Er bittet darum, den Kies abzutransportieren sobald der Schnee weg sei.

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass dies eine Baustelle des Würmtal-Zweckverbandes sei.

Sie werde den Hinweis entsprechend weiterleiten.

 

Fußweg hinter dem Caritas-Heim Richtung Gauting Ort

GR Dr. Sklarek bittet die fehlenden Planken entlang des Fußwegs baldmöglichst wieder anzubringen, damit der Fußweg wieder freigegeben werden kann.

Anmerkung der Verwaltung: Das Fehlen der Planken ist auf eine Baumaßnahme der Caritas zurückzuführen. Witterungsbedingt konnten die Arbeiten bis dato nicht abgeschlossen werden.

 

Kiesablagerungen auf der Wiese an der Pötschener Straße

GR Dr. Sklarek bittet die Anlieger zu informieren, bis wann die Lagerfläche wieder aufgehoben werde

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass die Lagerfläche von Baufirmen, die im Auftrag des WZV für die Gemeinde Wasserleitungen verlegen, genutzt werde. Derzeit habe die Gemeinde keine alternativen Flächen verfügbar, die nicht im Außenbereich liegen. Sie könne nicht versprechen, dass die Fläche in 2019 nicht weiterhin benötigt werde. Die Anlieger werden jedoch hiervon unterrichtet.

 

Fahrradstraße; hier: Königswieser Straße

GR Knape erkundigt sich, warum das Durchfahrtverbot (für Pkw’s) nicht wieder eingerichtet wurde.

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass das Durchfahrtsverbotsschild ihres Wissens aufgestellt wurde. Nur für Anlieger sei die Straße mit Pkw befahrbar.

GR Vilgertshofer weist darauf hin, dass eine Fahrradstraße grundsätzlich für den Kfz-Verkehr gesperrt sei.

Anmerkung der Verwaltung: In der Königswieser Straße wurde das Verkehrszeichen 244.1 (Fahrradstraße) mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ aufgestellt. Das bisherige Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) wurde entfernt. Die Aufstellung beider Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen. (Z. 260 ist ein Verbotszeichen. Hier dürfen ein- und mehrspurige Kfz (Lkw, Pkw, Krad) nicht durchfahren (ausgenommen Anlieger). Radfahrer dürfen hier fahren, allerdings wie grundsätzlich üblich, hintereinander. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt hier 50 km/h innerorts.)

Bei Z. 244.1 als Gebotszeichen ist grundsätzlich nur der Radverkehr zugelassen. Mit ZZ. „Anlieger frei“ dürfen ein- und mehrspurige Kfz einfahren (Anwohner, Besucher, Lieferdienst etc.).

Die maximal zulässige Geschwindigkeit in der Fahrradstraße beträgt 30 km/h. Weiterhin darf der Radverkehr nebeneinander fahren. Der Radverkehr darf nicht behindert werden, notfalls ist die Geschwindigkeit des Kfz weiter zu reduzieren.

 

Nach Beendigung dieses Tagesordnungspunktes verlässt Gemeinderätin Lüst den Sitzungssaal.