Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Pahl, GR Rindermann, GR Jaquet
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 19.11.2018, wird eine
Befreiung gemäß § 4 der Einfriedungssatzung zugelassen, da das Grundstück an einer „lärmgeplagten“ Straße
liegt.
Die Lärmschutzwand muss eingerückt und eine Bepflanzung z.B. mit Efeu vom eigenen Grundstück aus vorgenommen werden, sodass sich später durch Überhang eine Begrünung des Zaunes straßenseitig ergibt.