Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Pahl, GR Rindermann, GR Jaquet


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.11.2018, wird eine Befreiung gemäß § 4 der Einfriedungssatzung zugelassen, da das Grundstück an einer „lärmgeplagten“ Straße liegt.

 

Die Lärmschutzwand muss eingerückt und eine Bepflanzung z.B. mit Efeu vom eigenen Grundstück aus vorgenommen werden, sodass sich später durch Überhang eine Begrünung des Zaunes straßenseitig ergibt.