Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Claus Engl,
Firma Rebel Schrift & Dekor GmbH, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.11.2018,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Der freistehende Werbe-Pylon entspricht nicht
den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.
Eine Ausnahme gemäß § 2 Nr. 1 C wird
gestattet, da durch den Pylon die Einrichtung repräsentiert wird und den
Besuchern einen Hinweis auf den Haupteingang gibt.