Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Achim Hoffmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.11.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 A / STOCKDORF.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die Umnutzung ist befristet bis zum 31.12.2021.

 

 

Hinweis an das Landratsamt:

Durch die Maßnahme entfallen ca. 50 Stellplätze.

Falls sich im Rahmen der Umbaumaßnahme der Stellplatzbedarf verändert, ist dieser durch das LRA Starnberg zu ermitteln, im Genehmigungsbescheid festzuschreiben und tatsächlich nutzbar auf dem Baugrundstück nachzuweisen.