Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Achim Hoffmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.11.2018,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 A / STOCKDORF.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die Umnutzung ist
befristet bis zum 31.12.2021.
Hinweis an das
Landratsamt:
Durch die Maßnahme entfallen ca. 50 Stellplätze.
Falls sich im Rahmen der Umbaumaßnahme der Stellplatzbedarf verändert,
ist dieser durch das LRA Starnberg zu ermitteln, im Genehmigungsbescheid
festzuschreiben und tatsächlich nutzbar auf dem Baugrundstück nachzuweisen.