Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Von
dem Bauantrag nach den Plänen des
Architekten Arnold Zimmermann, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 29.11.2018, wird ablehnend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung des Bauraumes der Garage nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht
befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.