Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von
dem Bauantrag nach den Plänen der
Architektin, Gerda Bentele, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.12.2018,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Baugrenzen nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht
befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es gibt keine Abweichung von der Festsetzung im
Bebauungsplangebiet.