Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin, Gerda Bentele, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.12.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es gibt keine Abweichung von der Festsetzung im Bebauungsplangebiet.