Grundstücksfläche „Wunderlareal“ an der Starnberger Straße

Die 1. Bürgermeisterin zeigt anhand eines Auszugs aus dem Lageplan die Größe der Grundstücksfläche. Sie weist darauf hin, dass das Grundstück – wie auf dem Plan erkennbar - nur seitlich an einen kleinen Seitenarm der Würm (derzeit eingetrocknet) angrenze und sich ein weiteres Grundstück zwischen dem Hauptfluss und dem Wunderl-Grundstück befinde.

 

Rückversetzung der Ortstafel Gauting

Die 1. Bürgermeisterin äußert sich irritiert über ein Schreiben des Landratsamtes Starnberg, in dem die Rückversetzung der Ortstafel angekündigt wird. In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass die Ortstafel „Gauting“ nach erneuter Überprüfung falsch und dadurch nicht entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung positioniert sei.

In der Begründung heiße es:

„…Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen ist darüber hinaus nur nach Maßgabe der Lärmschutzrichtlinien-StV zulässig, nach denen eine Lärmberechnung zwingend vorgesehen ist. Seitens des Straßenbaulastträgers wurde eine erneute Lärmberechnung durchgeführt. Diese ergab keine Überschreitung der zulässigen Lärmwerte bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Eine Verkehrsbeschränkung zur Reduzierung von Lärmemissionen durch eine Beschilderung kommt daher nicht in Betracht.“

 

Des Weiteren wird angeführt, dass mit einer Rückversetzung keine Verschlechterung der Situation der Busbuchten am Ortseingang gesehen werde. Hierzu heiße es:

„…. Für ein gefahrloses Überqueren der Straße steht eine unmittelbare Querungshilfe zur Verfügung. Die Sichten in beiden Fahrtrichtungen sind gut. Geschwindigkeitsmessungen von der Polizei zeigen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts am Ortseingang kaum überschritten wird. Eine besondere Gefahrenlage besteht daher ebenfalls nicht.“