Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von
den im Bauantrag vorgelegten Plänen, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.12.2018,
wird mit der Maßgabe, dass die Abstandsflächen eingehalten werden, zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung des
Bauraumes und Abweichung des Standortes für die Neupflanzung von festgesetzten
Bäumen (beides Doppelhaus) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 136 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Erschließung
sonst nicht gesichert wäre und dies zu einer nicht beabsichtigten Härte führen
würde.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Die Flächen für
oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit
wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.
Einfriedungen zu
öffentlichen Verkehrsflächen sind mit durchlässigem, senkrechten Holzlattenzaun
bis 1 m Höhe auszuführen. Trennungen der Parzellen untereinander können auch
mit verzinktem Maschendraht vorgenommen werden.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke), ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.
Hinweis an LRA
Aus unserer Sicht werden die Abstandsflächen auf der
West- und Nordseite nicht eingehalten. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung
ist nicht vorhanden. Bei der Fl.Nr. 1302 / 20 handelt es sich um eine nicht
gewidmete private Verkehrsfläche.
GR Deschler gem.
Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.