Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.


Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.12.2018, wurde auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 64 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.