Sitzung: 29.01.2019 BA/066/XIV.WP
Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass
der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.
Zu den im
Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.12.2018,
wurde auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 64 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren
durchgeführt werden soll.