Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger
Beschluss:
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundflächenzahl 2
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 und 127-1 / Gauting.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht
befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Da der Bebauungsplan auf diesem Grundstück einen Baum zum Erhalt
festgesetzt hat, ist folgendes zu beachten:
Stellungnahme
Umwelt 18.01.2019:
Der geplante Bau des Pools befindet sich in der Nähe eines zum Erhalt festgesetzten Gehölzes. Da es hier zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann, ist die Wertigkeit des Baumes vorab zu klären.
Es fehlen Baumschutzmaßnahmen in den Planungen.