Nachtrag: 16.01.2019

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GR Eck erläutert seinen Antrag und weist darauf hin, dass die Begründung – wie im Antrag formuliert – nicht richtig sei, da trotz einer Erhöhung der Ausschussmitglieder nicht jede Fraktion vertreten sei.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0794.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger vom 29.09.2015.

 

 

3. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger

vom Ausfertigungsdatum

 

Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der Art. 23 Satz 1 und 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796; BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) sowie gemäß § 10  Europawahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I S. 570), § 10 Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch

Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) und § 9 Landeswahlordnung (LWO) vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62, BayRS 111-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2018 (GVBl. S. 74) folgende Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger:

 

§ 1

 

§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 wird wie folgt geändert:

 

„den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderates.“

 

§ 2

 

Die Änderung dieser Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ausgefertigt:

Gauting, den [Datum der Ausfertigung]

 

 

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin