Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GRin Lüst, GR Moser
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 07.01.2019, wird eine
Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art.
81 BayBO nicht zugelassen.
Die bereits bestehende Einfriedung ist zu entfernen.