Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Annette Schulze mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.01.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung des Garagenbauraums und der
Gestaltungsvorschriften für die Garage (Dachneigung) nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 116 / GAUTING.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden
befürwortet, da es sich um geringfügige Abweichungen handelt.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer
Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt, zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke), ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit
Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu
verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem Landratsamt Starnberg
(Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch
bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Untere
Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der
Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung
setzen können.
Hinweis:
Auf
dem Nachbargrundstück ist ein Baum zum Erhalt festgesetzt. Dieser darf durch
die Baumaßnahme (z. B. beim Bau des Kellers) nicht geschädigt werden!