Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0814) vom 13.02.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61/STOCKDORF für einen Teilbereich des Sportgeländes an der Maria-Eich-Straße.

 

2.    Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 61/STOCKDORF für einen Teilbereich des Sportgeländes an der Maria-Eich-Straße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

3.    Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 1734/5 der Gemarkung Gauting.

 

4.    Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Schaffung von Baurecht zur Ermöglichung einer temporären Nutzbarmachung von bestehenden Außensportflächen auch zu Winterzeiten (Traglufthalle).

 

5.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

6.    Zur Übernahme aller der Gemeinde Gauting durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehenden Planungskosten sowie der Kosten für die Beschaffung, die Errichtung und den Betrieb der Traglufthalle ist mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61/STOCKDORF öffentlich bekanntzumachen und das Aufstellungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchzuführen.