Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser, GR Ebner, GR Dr. Sklarek, GRin Eigelsperger, GRin Hundesrügge


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0811) vom 12.02.2019.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1281 (Teilfl.), Gemarkung Gauting, 486 (Teilfl.), 495, 497 (Teilfl.), 498 (Teilfl.), 498/2 (Teilfl.), 498/3 (Teilfl.), Gemarkung Unterbrunn.

 

  1. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:

 

·         Ausweisung von Gewerbeflächen, die vor allem der Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe dienen sollen

·         Planung einer klaren baulichen Struktur, die einen harmonischen Übergang zum umgebenden Landschaftsraum bilden soll

·         Nutzung von Synergien im Zusammenhang mit der Nach­verdichtung des benachbarten Klinikgeländes

4.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 22/UNTERBRUNN für ein Teilgebiet westlich des Asklepios-Klinikgeländes Gauting.“

 

5.    Das Planungsbüro Dragomir / München wird mit der Erstellung der Unterlagen für das Bebauungsplanverfahren beauftragt.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22/UNTERBRUNN bekanntzumachen.

 

 

Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0811) vom 12.02.2019.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet westlich des Asklepios-Klinikgeländes Gauting. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 485, Gemarkung Unterbrunn.

 

  1. Die Zielsetzung dieser Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, die vor allem der Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe dienen sollen.

 

  1. Diese Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung „52. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet westlich des Asklepios-Klinikgeländes Gauting in Unterbrunn.“ Der Umgriff dieser 52. Änderung des Flächennutzungsplans ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

5.    Das Planungsbüro Dragomir / München wird mit der Erstellung der Unterlagen für die 52. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet westlich des Asklepios-Klinikgeländes Gauting in Unterbrunn bekanntzumachen.