Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0815) vom 20.02.2019 zur Abwägung der Anregungen aus der erneuten öf­fentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 10/BUCHENDORF für einen Teilbe­reich südlich des Gautinger Wegs. Die Begründung ist Bestandteil der Beschluss­fassung.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Be­gründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Die Anregungen der Öffentlichkeit werden, wie in der Begründung dargestellt, zur Kenntnis genommen.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen durch­zuführen.

 

5.         Der Bebauungsplan Nr. 10/BUCHENDORF für einen Teilbereich nördlich des Gautin­ger Wegs wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung des heutigen Beschlusses als Satzung beschlossen.

 

6.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan rückwirkend in Kraft zu setzen.