Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GR Eck


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Architekten Kutschker Leischner Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt /

nicht erklärt:

 

 

  1. Fügt sich die geplante Neuerrichtung eines Einfamilienhauses wie im beiliegenden Plan dargestellt gemäß §34 Baugesetzbuch in die Umgebung ein? (siehe hierzu Grundstücke FI.Nr. 1171/10 und FI.Nr. 1171/5)

 

Nein, die Bebauung des Grundstücks, durch ein zweites Wohngebäude im Süden, führt zu einer bisher nicht vorhandenen zweiten Baureihe.

 

Die angegebenen Bezugsfälle können nicht herangezogen werden, da es sich hierbei um Grundstücke handelt, die an die östliche Ringstraße angrenzen.

 

  1. Ist die geplante überbaute Grundfläche von insgesamt 100 m2 genehmigungsfähig?

 

Grundsätzlich ja, aber nicht für ein zweites Wohngebäude (in 2. Baureihe)

 

  1. Ist die geplante Wandhöhe von 6,00 Meter gemessen über dem Schnittpunkt mit der natürlichen Geländeoberfläche an der jeweils aufgehenden Außenwand genehmigungsfähig?

 

Siehe Antwort zu Frage 2