Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GR Eck
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der
Architekten Kutschker Leischner Architekten
GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen bzw.
das gemeindliche Einvernehmen erklärt /
nicht erklärt:
Nein, die Bebauung des Grundstücks, durch ein zweites
Wohngebäude im Süden, führt zu einer bisher nicht vorhandenen zweiten Baureihe.
Die angegebenen Bezugsfälle können nicht
herangezogen werden, da es sich hierbei um Grundstücke handelt, die an die
östliche Ringstraße angrenzen.
Grundsätzlich
ja, aber nicht für ein zweites Wohngebäude (in 2. Baureihe)
Siehe
Antwort zu Frage 2