Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Christian Geisler, BauFrei Tragwerksplanung, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.02.2019, wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung der Gestaltungsvorschrift (Flachdach Anbau) und Errichtung außerhalb der Baugrenzen (Süden) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Abweichung der Gestaltungsvorschrift wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Bebauungsplan setzt für die Bebauung Erdgeschoss und ein Vollgeschoss (E+1) die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 20-25° fest. Im maßgeblichen Quartier gibt es keinen Bezugsfall für die Abweichung der Dachform.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der südlichen Baugrenzen wird zugestimmt, da der Anbau an den Bestand anschließt und für diesen bereits eine Befreiung vorliegt.

 

 

Des Weiteren hält das Bauvorhaben die Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 46-7 / GAUTING-Ost nicht ein.

Als maßgebliche Zielsetzung wird die Errichtung eines zweiten Geschosses auf einer Garage ausgeschlossen.

 

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht zugestimmt.