Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Platzer
Beschluss:
Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen des Architekten Andreas Mock,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.02.2019,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Doppelcarports in der
Vorgartenzone und Nichteinhaltung der 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46-2 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden abgelehnt, da die Grundzüge der
Planung berührt werden. Die vom Antragsteller angegebenen Bezugsfälle waren
alle bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes vorhanden.
Bei allen
Bezugsfällen gilt jedoch, dass bei einem Abriss und einer anschließenden
Neubebauung alle Gebäude außerhalb der Vorgartenzone und mit einem
Mindestabstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie hin zu errichten sind.