Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Platzer


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen des Architekten Andreas Mock, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.02.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Doppelcarports in der Vorgartenzone und Nichteinhaltung der 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46-2 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden abgelehnt, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Die vom Antragsteller angegebenen Bezugsfälle waren alle bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes vorhanden.

 

Bei allen Bezugsfällen gilt jedoch, dass bei einem Abriss und einer anschließenden Neubebauung alle Gebäude außerhalb der Vorgartenzone und mit einem Mindestabstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie hin zu errichten sind.