Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GR Knape
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der
Architekten FSP-services GmbH, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben widerspricht wegen Errichtung einer Mobilfunkanlage den
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 42 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht
befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden und keine Gründe des
Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern. Die Durchführung des
Bebauungsplans führt auch nicht zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte.
Es wird empfohlen die Basisstation westlich der Bahnlinie
München-Mittenwald des Anbieters Telefonica O2 mit zu nutzen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller einen alternativen Standort zu
suchen.