Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck, GR Knape


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Architekten FSP-services GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben widerspricht wegen Errichtung einer Mobilfunkanlage den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 42 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden und keine Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern. Die Durchführung des Bebauungsplans führt auch nicht zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte.

 

Es wird empfohlen die Basisstation westlich der Bahnlinie München-Mittenwald des Anbieters Telefonica O2 mit zu nutzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller einen alternativen Standort zu suchen.