Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Werner Rötzel, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.02.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Baugrenzen, Abweichung der Dachform und des Maßes der Nutzung (Geschossfläche) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 / STOCKDORF.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Errichtung der Bürocontaineranlage nur vorübergehend erfolgt.

 

Der erforderliche Stellplatzbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen und zu sichern.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Hinweis an das Landratsamt Starnberg:

Die Abstandsflächen werden vermutlich zur Fleckhamerstraße hin nicht eingehalten.