Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
des Architekten Werner Rötzel, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.02.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Baugrenzen, Abweichung
der Dachform und des Maßes der Nutzung (Geschossfläche) nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 15 / STOCKDORF.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden
befürwortet, da die Errichtung der Bürocontaineranlage nur vorübergehend
erfolgt.
Der erforderliche Stellplatzbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg
zu überprüfen und zu sichern.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Hinweis an das
Landratsamt Starnberg:
Die
Abstandsflächen werden vermutlich zur Fleckhamerstraße hin nicht eingehalten.