Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 95 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Stellungnahme Umwelt vom 12.03.2019:
Die Fällung der Buche ist vorerst abzulehnen. Es handelt sich um eine erhaltenswerte Buche mit mehreren Zwieseln, die zu Astabbrüchen führen können.
Durch eine Kronensicherung kann das Risiko allerdings verringert werden.
An der Buche konnte kein Pilzbefall gesichtet werden, sodass ein Erhalt weiterhin sinnvoll ist.
Aufgrund der Wertigkeit der Buche und um die Vitalität des Baumes einschätzen zu können, ist ein Gutachten notwendig.