Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldungen: GR Eck, GR Moser, GR Deschler, GR Knape, GRin Klinger


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0827) vom 21.03.2019.

 

2.    Die Gemeinde Gauting gibt im Rahmen des Verfahrens auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II, III, VII und VIII Unterbrunner Holz sowie der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Unterbrunner Holz folgende Stellungnahme ab:

 

Die Gemeinde Gauting regt an, für die geplanten Schutzzonen IIIA und IIIB eine Einschränkung der Verbote im Hinblick auf land- und forstwirtschaftliche Nutzungen und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kiesabbau vorzunehmen. Die Gemeinde verweist hierzu im Einzelnen auf die Stellungnahmen des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer GmbH vom 24.02.2019, 03.03.2019 und 18.03.2019.

 

Die Gemeinde Gauting regt zugleich gegenüber dem Landratsamt Starnberg an, die Gesamtsituation der geplanten Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Unterbrunner Holz unter Beteiligung des von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüros Dr. Reiländer GmbH insbesondere mit dem Ziel zu besprechen, eine Reduzierung der geplanten Schutzgebietsabgrenzung in südlicher Richtung sowie eine Einschränkung der in dem Entwurf der Verordnung enthaltenen Verbote für die Schutzzonen IIIA und IIIB zu erreichen.

 

 

Anlagen:

- Stellungnahmen des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer GmbH vom 24.02.2019,

   03.03.2019, 18.03.2019

- rechtliche Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Reidt vom 11.03.2019

 


GR Ebner gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt ausgeschlossen.