Sitzung: 26.03.2019 BA/068/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: Ö/0827/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GR Eck, GR Moser, GR Deschler, GR Knape, GRin Klinger
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0827) vom 21.03.2019.
2.
Die Gemeinde Gauting gibt im Rahmen des Verfahrens auf Bewilligung zur
Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II, III, VII und VIII Unterbrunner Holz
sowie der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Unterbrunner Holz folgende
Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Gauting regt an, für die geplanten Schutzzonen IIIA und
IIIB eine Einschränkung der Verbote im Hinblick auf land- und
forstwirtschaftliche Nutzungen und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kiesabbau
vorzunehmen. Die Gemeinde verweist hierzu im Einzelnen auf die Stellungnahmen
des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer GmbH vom 24.02.2019, 03.03.2019
und 18.03.2019.
Die Gemeinde Gauting regt zugleich gegenüber dem Landratsamt Starnberg
an, die Gesamtsituation der geplanten Neuausweisung des Wasserschutzgebiets
Unterbrunner Holz unter Beteiligung des von der Gemeinde beauftragten
Ingenieurbüros Dr. Reiländer GmbH insbesondere mit dem Ziel zu besprechen, eine
Reduzierung der geplanten Schutzgebietsabgrenzung in südlicher Richtung sowie
eine Einschränkung der in dem Entwurf der Verordnung enthaltenen Verbote für
die Schutzzonen IIIA und IIIB zu erreichen.
Anlagen:
- Stellungnahmen
des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer GmbH vom 24.02.2019,
03.03.2019, 18.03.2019
- rechtliche
Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Reidt vom 11.03.2019
GR Ebner gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt ausgeschlossen.