Sitzung: 26.03.2019 BA/068/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0828/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GR Moser, GRin Cosmovici, GRin Klinger, GR Jaquet
Beschluss:
- Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete
Teilgebiet den Bebauungsplan Nr.46/GAUTING-Ost gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1
Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
- Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1093/29, 1093/30, 1093/31, 1084/0,
1085/2, 1085/4, 1093/0, 1093/1, 1093/2, 1093/3, 1093/10, 1093/11, 1093/12,
1093/13, 1093/14, 1093/15, 1093/16, 1093/17, 1093/18, 1093/19, 1093/20,
1093/21, 1093/22, 1093/23, 1093/24, 1093/25, 1093/26, 1093/27, 1093/28,
1093/32. 1093/33, 1093/34, 1093/35, 1094/0, 1094/3, 1095/0, 1095/1,
1095/3, 1095/4, 1095/5, 1096/0, 1096/1, 1096/2, 1097/0, 1097/1, 1097/2,
1097/3, 1097/4, 1097/7, 1098/0, 1098/1, 1098/2, 1098/3, 1099/0, 1099/1,
1099/2, 1099/3,1100/0, 1100/1, 1100/2, 1100/3, 1101/0, 1101/1, 1101/2,
1101/3, 1102/0, 1102/1, 1102/2, 1102/4 der Gemarkung Gauting.
- Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche
Konkretisierung der Garagenfestsetzung dahingehend, dass das
vorherrschende homogene städtebauliche Erscheinungsbild weiter geschützt
und erhalten werden kann. Ebenso soll damit die bisherige Bauraumaufteilung (Abgrenzung
Hauptgebäude//Garage) klargestellt werden.
Wohnflächenmehrungen sollen nur in den hierfür bestimmten Bauräumen
stattfinden können und nicht in den für Garagen vorgesehenen Bauräumen. Hierzu ist es
erforderlich, mit einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan zu
ergänzen, dass nur erdgeschossige Garagen in den betreffenden
Bauraum-Teilen zulässig sind.
- Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung Nr.
46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen
„Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, sofern es nicht bei einer
einfachen textlichen Änderung bleiben kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung
des Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING-Ost öffentlich bekanntzumachen und das
Änderungsverfahren Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den
Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am
Buchet“ entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.
- Der Bauausschuss beschließt zur Sicherung der vorgenannten
Zielfestsetzung eine Satzung über eine Veränderungssperre mit folgendem
Inhalt:
Satzung über eine Veränderungssperre
für das Änderungsgebiet des Bebauungsplans
Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“,
„Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“
Die
Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), i.V.m. Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.
August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I, zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260),
eine Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im
Geltungsbereich des in Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.
46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“,
„Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ mit folgendem Inhalt:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der
Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre
Teil dieser Satzung ist.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in
diesem Lageplan schwarz umrandeten Bereich (Grundstücke Fl.Nrn. 1093/29, 1093/30, 1093/31, 1084/0, 1085/2, 1085/4,
1093/0, 1093/1, 1093/2, 1093/3, 1093/10, 1093/11, 1093/12, 1093/13, 1093/14,
1093/15, 1093/16, 1093/17, 1093/18, 1093/19, 1093/20, 1093/21, 1093/22,
1093/23, 1093/24, 1093/25, 1093/26, 1093/27, 1093/28, 1093/32. 1093/33,
1093/34, 1093/35, 1094/0, 1094/3, 1095/0, 1095/1, 1095/3, 1095/4, 1095/5,
1096/0, 1096/1, 1096/2, 1097/0, 1097/1, 1097/2, 1097/3, 1097/4, 1097/7, 1098/0,
1098/1, 1098/2, 1098/3, 1099/0, 1099/1, 1099/2, 1099/3,1100/0, 1100/1, 1100/2,
1100/3, 1101/0, 1101/1, 1101/2, 1101/3, 1102/0, 1102/1, 1102/2, 1102/4 Gemarkung Gauting) des in Änderung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen
„Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“.
§ 2
Rechtswirkungen der Veränderungssperre;
Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich
aus § 14 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 BauGB, die von der Veränderungssperre nicht
erfassten Vorhaben aus § 14 Abs. 3 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre
können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 3
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der
Bebauungsplan Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen
„Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf
von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die Verlängerung ihrer
Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB bleibt unberührt.