Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldungen: GR Moser, GRin Cosmovici, GRin Klinger, GR Jaquet


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0814) vom 15.03.2019 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING-Ost.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Teilgebiet den Bebauungsplan Nr.46/GAUTING-Ost gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

 

  1. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1093/29, 1093/30, 1093/31, 1084/0, 1085/2, 1085/4, 1093/0, 1093/1, 1093/2, 1093/3, 1093/10, 1093/11, 1093/12, 1093/13, 1093/14, 1093/15, 1093/16, 1093/17, 1093/18, 1093/19, 1093/20, 1093/21, 1093/22, 1093/23, 1093/24, 1093/25, 1093/26, 1093/27, 1093/28, 1093/32. 1093/33, 1093/34, 1093/35, 1094/0, 1094/3, 1095/0, 1095/1, 1095/3, 1095/4, 1095/5, 1096/0, 1096/1, 1096/2, 1097/0, 1097/1, 1097/2, 1097/3, 1097/4, 1097/7, 1098/0, 1098/1, 1098/2, 1098/3, 1099/0, 1099/1, 1099/2, 1099/3,1100/0, 1100/1, 1100/2, 1100/3, 1101/0, 1101/1, 1101/2, 1101/3, 1102/0, 1102/1, 1102/2, 1102/4 der Gemarkung Gauting.

 

  1. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Konkretisierung der Garagenfestsetzung dahingehend, dass das vorherrschende homogene städtebauliche Erscheinungsbild weiter geschützt und erhalten werden kann. Ebenso soll damit die bisherige Bauraumaufteilung (Abgrenzung Hauptgebäude//Garage) klargestellt werden. Wohnflächenmehrungen sollen nur in den hierfür bestimmten Bauräumen stattfinden können und nicht in den für Garagen vorgesehenen Bauräumen. Hierzu ist es erforderlich, mit einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan zu ergänzen, dass nur erdgeschossige Garagen in den betreffenden Bauraum-Teilen zulässig sind.

 

  1. Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, sofern es nicht bei einer einfachen textlichen Änderung bleiben kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING-Ost öffentlich bekanntzumachen und das Änderungsverfahren Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt zur Sicherung der vorgenannten Zielfestsetzung eine Satzung über eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt:


Satzung über eine Veränderungssperre

 

für das Änderungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“

 

 

Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), i.V.m. Art. 23 der Gemein­deordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I, zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), eine Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ mit folgendem Inhalt:

 

§ 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in diesem Lageplan schwarz umrandeten Bereich (Grundstücke Fl.Nrn. 1093/29, 1093/30, 1093/31, 1084/0, 1085/2, 1085/4, 1093/0, 1093/1, 1093/2, 1093/3, 1093/10, 1093/11, 1093/12, 1093/13, 1093/14, 1093/15, 1093/16, 1093/17, 1093/18, 1093/19, 1093/20, 1093/21, 1093/22, 1093/23, 1093/24, 1093/25, 1093/26, 1093/27, 1093/28, 1093/32. 1093/33, 1093/34, 1093/35, 1094/0, 1094/3, 1095/0, 1095/1, 1095/3, 1095/4, 1095/5, 1096/0, 1096/1, 1096/2, 1097/0, 1097/1, 1097/2, 1097/3, 1097/4, 1097/7, 1098/0, 1098/1, 1098/2, 1098/3, 1099/0, 1099/1, 1099/2, 1099/3,1100/0, 1100/1, 1100/2, 1100/3, 1101/0, 1101/1, 1101/2, 1101/3, 1102/0, 1102/1, 1102/2, 1102/4  Gemarkung Gauting) des in Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“.

 

 

§ 2

 

Rechtswirkungen der Veränderungssperre; Ausnahmen

 

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 BauGB, die von der Veränderungssperre nicht erfassten Vorhaben aus § 14 Abs. 3 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 3

 

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

 

Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der Bebauungsplan Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“  in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB bleibt unberührt.