Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0826) vom 18.03.2019 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING für die Grundstücke westlich des Zacherlwegs. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING in der Fassung vom 18.12.2018, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0826 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

3.    Die Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit werden, wie in der Begründung dargestellt, nicht berücksichtigt.

 

4.    Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 178/GAUTUING für die Grundstücke westlich des Zacherlwegs werden entsprechend den Ausführungen in der Begründung dieser Beschlussvorlage berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen durchzuführen.

 

6.    Der Bebauungsplan Nr. 178/GAUTING für die Grundstücke westlich des Zacherlwegs wird mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

7.    Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.