Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0833) vom 04.04.2019 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 130/GAUTING für einen Teilbereich zwischen Park-and-Ride-Platz, Bahnhofstraße und Krapfberg.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 130/GAUTING für einen Teilbereich zwischen Park-and-Ride-Platz, Bahnhofstraße und Krapfberg zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 566/2 der Gemarkung Gauting. Die Änderung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 130-3/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Park-and-Ride-Platz und Ammerseestraße (Fl.Nr. 566/2).

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 130/GAUTING ist eine bestandsorientierte und verträgliche Planung zur Erweiterung des auf dem Grundstück Fl.Nr. 566/2 bestehenden Baurechts zur größtmöglichen Erlangung von weiteren Unterkunftsmöglichkeiten für Obdachlose. Hierfür sind im Verfahren weitere Festsetzungen insbesondere zu Wandhöhe, Dachneigung, Zahl der Vollgeschosse, Zahl der Unterkünfte (variabel gestaltbar) Wende- bzw. Aufstellflächen für Feuerwehr, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge, Stellplätze, etc. zu prüfen und festzulegen.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 130/GAUTING öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren Nr. 130-3/GAUTING entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB kann dabei abgesehen werden.