Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.03.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 122-3 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.
Als Ersatzpflanzung
ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu
pflanzen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen.