Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten Ahel Bergsoy,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.03.2019,
gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen:
- Ist das Bauvorhaben hinsichtlich seiner
Lage im Grundstück zulässig?
Ja
- Ist das bei dem Bauvorhaben geplante
Maß der baulichen Nutzung; GR = 550 zulässig?
Ja
- Ist das bei dem Bauvorhaben geplante
Maß der baulichen Nutzung; Wandhöhe = 9,00 m bzw. talseitige Wandhöhe =
12,00 m zulässig?
Ja
Das Vorhaben entspricht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 46-6 / GAUTING.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.
Dem Bauantrag ist
ein Freiflächengestaltungsplan (4-fach) im Maßstab 1:200 möglichst von einem
Gartenbauarchitekten beizufügen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen.