Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Rüchardt
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Josef Wolfegger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.03.2019,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter folgender
Maßgabe erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die
Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu
überprüfen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles
Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind
deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem
Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden
möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich
die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen
der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung
setzen können.
Die Gemeinde
empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.