Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Gewährung einer isolierten Befreiung nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.03.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer, nur ausnahmsweise zulässigen, Nebenanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 / GAUTING.

 

Die erforderliche Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB kann gewährt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und bereits einige Nebengebäude zugelassen worden sind.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.