Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Gewährung einer isolierten Befreiung nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.03.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer, nur ausnahmsweise
zulässigen, Nebenanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 / GAUTING.
Die erforderliche Ausnahme gem. § 31 Abs. 1
BauGB kann gewährt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
und bereits einige Nebengebäude zugelassen worden sind.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen.