Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser regt an, bei dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten das Wort „zunächst“ wegzulassen. Er bittet darum, dass den Gemeinderatsmitgliedern die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zugeleitet wird.

Weitere Wortmeldungen durch GRin Klinger u. GR Eck

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0839) vom 18.04.2019.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße , entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       Würmtal-Zweckverband (Wasser)

2.2       Würmtal-Zweckverband (Abwasser)

2.3       Vodafone Kabel Deutschland

2.4       Gesundheitsamt

2.5       Staatl. Bauamt Weilheim

2.6       Untere Wasserbehörde

2.7       AWISTA

2.8       Handwerkskammer

2.9       Regionaler Planungsverband

2.10     Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten

2.11     Telekom

2.12     Untere Bodenschutzbehörde

2.13     Kreisbauamt

2.14     Wasserwirtschaftsamt Weilheim

2.15     Untere Straßenverkehrsbehörde

2.16     Gemeinde Krailling

2.17     Regierung v. Obb.

2.18     Bayernets

2.19     Untere Naturschutzbehörde

2.20     Untere Immissionsschutzbehörde

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.