Sitzung: 30.04.2019 BA/069/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0839/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser regt an,
bei dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme des Amts für
Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten das Wort „zunächst“ wegzulassen. Er bittet
darum, dass den Gemeinderatsmitgliedern die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde zugeleitet wird.
Weitere Wortmeldungen durch GRin Klinger u. GR Eck
Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0839) vom
18.04.2019.
2. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis
genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Ammerseestraße und Pentenrieder Straße
, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage:
2.1 Würmtal-Zweckverband (Wasser)
2.2 Würmtal-Zweckverband (Abwasser)
2.3 Vodafone Kabel Deutschland
2.4 Gesundheitsamt
2.5 Staatl. Bauamt Weilheim
2.6 Untere Wasserbehörde
2.7 AWISTA
2.8 Handwerkskammer
2.9 Regionaler Planungsverband
2.10 Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten
2.11 Telekom
2.12 Untere Bodenschutzbehörde
2.13 Kreisbauamt
2.14 Wasserwirtschaftsamt Weilheim
2.15 Untere Straßenverkehrsbehörde
2.16 Gemeinde Krailling
2.17 Regierung v. Obb.
2.18 Bayernets
2.19 Untere Naturschutzbehörde
2.20 Untere Immissionsschutzbehörde
3. Es
wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.
184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder
Straße keine Anregungen vorgetragen
worden sind.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr.
184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder
Straße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.