Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0840) vom 18.04.2019.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       Würmtal-Zweckverband (Abwasser)

2.2       AWISTA

2.3       Bayernwerk

2.4       Telekom

2.5       Untere Bodenschutzbehörde

2.6       Regierung v. Obb.

2.7       Gemeinde Krailling

2.8       Handwerkskammer

2.9       Kreisbauamt

2.10     Untere Immissionsschutzbehörde

2.11     Untere Straßenverkehrsbehörde

2.12     Staatl. Bauamt Weilheim

2.13     Würmtal-Zweckverband (Wasser)

2.14     Gesundheitsamt

2.15     Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten

2.16     Regionaler Planungsverband

2.17     Wasserwirtschaftsamt Weilheim

2.18     Vodafone Kabel Deutschland

2.19     Kreisbrandinspektion

2.20     Untere Wasserbehörde

2.21     Untere Naturschutzbehörde

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.

 

 


GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.