Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0841) vom 18.04.2019.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       Untere Immissionsschutzbehörde

2.2       Kreisbauamt

2.3       Handwerkskammer

2.4       Regionaler Planungsverband

2.5       Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten

2.6       Würmtal-Zweckverband (Wasser)

2.7       Vodafone Kabel Deutschland

2.8       Wasserwirtschaftsamt Weilheim

2.9       Gesundheitsamt

2.10     Regierung v. Obb.

2.11     Bayernets

2.12     Untere Wasserbehörde

2.13     Staatl. Bauamt Weilheim

2.14     Würmtal-Zweckverband (Abwasser)

2.15     AWISTA

2.16     Telekom

2.17     Untere Bodenschutzbehörde

2.18     Untere Naturschutzbehörde

2.19     Gemeinde Krailling

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf der Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.

 


GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.