Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes kommen GRe Vilgertshofer und Hofstätter um 19.34 Uhr in den Sitzungssaal.

 

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Rathner

 

Wortmeldung: GR Platzer M fragt nach, welche Möglichkeiten der Kapitalanlage einer öffentlichen Stiftung zur Verfügung stünden.

Herr Rathner führt aus, dass aufgrund der Verpflichtung zur Einlagensicherung Kapitalanlagen nur in begrenztem Rahmen möglich seien. Möglichkeiten werden derzeit geprüft.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Auf die Verlesung der Haushaltssatzung wird hierbei verzichtet.


Beschluss:

 

1.            Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0823) über den Haushaltsplan 2019 und die Finanzplanungsjahre 2020 - 2022 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Haushaltsplans 2019 mit allen Anlagen und des Finanzplans 2020 bis 2022 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 13.03.2019 und aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) den Erlass der folgenden Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-

Sozialstiftung, Gauting für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde

Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u. Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                      187.600 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                      128.200 Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird festgesetzt auf                                                         0 Euro

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird festgesetzt auf                                                                               0 Euro

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                           10.000 Euro

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Gauting, den __.__.2019                                            Gemeinde Gauting

 

 

                                                                                   Dr. Brigitte Kössinger

                                                                                   Erste Bürgermeisterin