Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes kommen GRe Vilgertshofer und Hofstätter um 19.34 Uhr in den Sitzungssaal.
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Herr Rathner
Wortmeldung: GR Platzer M fragt nach, welche Möglichkeiten der Kapitalanlage einer öffentlichen Stiftung zur Verfügung stünden.
Herr Rathner führt aus, dass aufgrund der Verpflichtung zur Einlagensicherung Kapitalanlagen nur in begrenztem Rahmen möglich seien. Möglichkeiten werden derzeit geprüft.
Die 1. Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Auf die Verlesung der Haushaltssatzung wird hierbei verzichtet.
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von
der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0823) über den Haushaltsplan
2019 und die Finanzplanungsjahre 2020 - 2022 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.
- Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Haushaltsplans 2019 mit allen Anlagen
und des Finanzplans 2020 bis 2022 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 13.03.2019 und
aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) den Erlass der
folgenden Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Haerlin’schen und Ludwig u.
Marie Therese-
Sozialstiftung, Gauting für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde
Gauting für die
Haerlin’sche und Ludwig u. Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er
schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 187.600
Euro
und
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 128.200
Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsförderungs-
maßnahmen wird
festgesetzt auf 0
Euro
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungs-
ermächtigungen im
Vermögenshaushalt
wird festgesetzt
auf 0
Euro
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan
wird festgesetzt auf 10.000
Euro
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Gauting, den
__.__.2019 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste
Bürgermeisterin