Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Bachul Grzegorz mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.04.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt bzw. nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 / GAUTING, da hier nur Baulinien vorgegeben sind und den Zielsetzungen der Bebauungspläne Nr. 132 und 181 / GAUTING in Aufstellung.

 

Die Werbeanlage 1 (Hauptgebäude) entspricht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

 

Die Werbeanlage 2 (Nebenanlage - beleuchtet) entspricht nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

 

§ 2 Gestaltungsanforderungen

 

  1. B) An Garage, Nebengebäuden und Nebenanlagen in Grundstückseinfahrtsbereichen sind unbeleuchtete Werbeanlagen bis zu 1 m² Gesamtfläche zulässig. Unzulässig sind an Einfriedungen angebrachte Werbeanlagen.

 

Eine Abweichung für die Werbeanlage 2 gemäß § 4 der Satzung wird nicht gestattet.