Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 08.04.2019, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu
erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 / Stockdorf.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden
befürwortet.
Als Ersatzpflanzungen sind an geeigneter Stelle einheimische und
standortgerechte Bäume zu pflanzen.
Hinweis:
Die Garage muss mit ihrer Einfahrtsseite einen Mindestabstand von 5,0 m
zur Straßenbegrenzungslinie einhalten.