Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.04.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 / Stockdorf.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.

 

Als Ersatzpflanzungen sind an geeigneter Stelle einheimische und standortgerechte Bäume zu pflanzen.

 

Hinweis:

 

Die Garage muss mit ihrer Einfahrtsseite einen Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten.