Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.


 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architekten ROBERT MAIER ARCHITEKTEN, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.04.2019, wurde am 06.05.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Hinweis:

Auf dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 1915) ist ein Baum zum Erhalt festgesetzt. Dieser darf durch die Baumaßnahme (z. B. beim Bau des Kellers) nicht geschädigt werden!