Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Antragsstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.04.2019, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 1055 Kiesabbau möglich?

 

Generell liegt das Flurstück Nr. 1055, Gem. Unterbrunn in der Vorbehaltsfläche 902 für Kiesabbau und Rekultivierung, aber die letztendliche Überprüfung für den Antrag auf Bauvorbescheid obliegt dem Landratsamt mit seinen Fachbehörden, auch hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit und der Privilegierung.

 

  1. Darf auf dem Grundstück wiederverfüllt werden?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.