Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Antragsstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.04.2019, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung
genommen:
- Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 1055 Kiesabbau möglich?
Generell liegt das Flurstück
Nr. 1055, Gem. Unterbrunn in der Vorbehaltsfläche 902 für Kiesabbau und
Rekultivierung, aber die letztendliche
Überprüfung für den Antrag auf Bauvorbescheid obliegt dem Landratsamt mit
seinen Fachbehörden, auch hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit und der
Privilegierung.
- Darf auf dem Grundstück wiederverfüllt werden?
Siehe Antwort zu Frage 1.