Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn
Thomas Köpernik, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.04.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter
folgender Maßgabe erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die
Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu
überprüfen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.