Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Thomas Köpernik, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.04.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter folgender Maßgabe erklärt:

 

Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.